Versicherungsgutachten für Haft.- und Sachversicherer durch einen Gutachter
Bei einem Gutachten für die Versicherung werden erhebliche Sonderkenntnisse von Sachverständigen gefordert. Neben der fachlichen Kompetenz erfordert die Erstellung eines Gutachten für die Versicherung vom Gutachter eine fachgerechte Ausbildung und fundamentierte Kenntnisse vom Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wie auch der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Insbesondere klärt ein Sachverständiger bei Bedarf folgende Fachfragen im Gutachten:
- Welches Ereignis war Ursache für den Eintritt des Schadens?
- Wodurch wurde der Schaden verursacht?
- Welcher Schadens ist entstanden?
- Wie hoch ist der Neuwert des beschädigten oder zerstörten Gebäudes/ Bauteils?
- Wie hoch ist der Neuwert des verbliebenen unbeschädigten Restwerts des Gebäudes / Bauteil?
- Wie hoch sind die „Restwertgewinnkosten“?
- Wie hoch ist der „Neuwertschaden“?
- Wie hoch ist der „Zeitwertschaden“?
Mögliche Schadensarten:
- Brandschäden
- Löschwasserschäden
- Leitungswasserschäden
- Schäden durch Baumängel
- Unfallschäden durch Fahrzeuge
- Sturmschäden
- Hagelschäden
- Glasschäden
- Schäden durch Delikte Dritter
Schon aus dem vorstehenden Abriss wird deutlich, dass man sich bei Begutachtungen durch Gutachter im Versicherungsbereich häufig auf einem schmalen Grat zwischen technisch / sachlicher und rechtlicher Beurteilung bewegt. Daher möchten wir hier nochmals darauf hinweisen, dass wir als Sachverständigen- und Architekturbüro keinerlei juristische Beratung anbieten und unsere Tätigkeit als Sachverständiger sich ausschließlich auf den technisch / sachlichen Bereich beschränkt. Jedoch sind unsere Gutachten entsprechen den juristischen Erfordernissen strukturiert, so dass die entsprechenden Parteien anhand des Gutachtens die erstattungsfähigen Kosten für die Versicherungsschutz besteht, entnehmen können. Wir haben schon unzählige Gutachten zum Thema Bau für Versicherungen und Versicherer erstellt. Wir sind Dekra zertifizierter Dienstleister
Um ihnen eine Kostentransparenz und Sicherheit zu gewährleisten bieten wir unsere Versicherungsgutachten bis zu einer Schadenshöhe von 10.000 € zu Pauschalpreisen an.
Pauschalhonorare für Versicherungsgutachten
Schaden von
0 € bis 2.499.- €
250.- €
Schaden von
2.500.- € bis 4.999.- €
300.- €
Schaden von
5.000.- € bis 9.999.- €
400.- €
Schaden von
über 10.000.- €
Nach Aufwand oder individueller Vereinbarung
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Versicherungsgutachten für Haft.- und Sachversicherungen
Updated on 2016-03-21T00:09:34+02:00, by admin.