Beweissicherung durch Sachverständige

Prohylaktische Bautenzustandsdokumentation und Beweissicherungsverfahren

Vielfach wird der Begriff „Beweissicherungsverfahren“ mit den gerichtlichen selbstständigen Beweissicherungsverfahren gleichgesetzt. Daher verwenden wir den verständlicheren Begriff der „Prohylaktischen Bautenzustandsdokumentation“.

„Ist mit Erschütterungen durch Baumaßnahmen auf öffentlichem oder privatem Grund zu rechnen, z.B. weil Ramm-, Rüttel-, Abbruch-, Straßenbauarbeiten oder Wasserhaltung vorgesehen sind, sollte auf dem Vorweg eine prophylaktische Beweissicherung bzw. Begutechtung an benachbarten Gebäuden durchgeführt werden. Sinn eines solchen Beweisverfahren im Baurecht ist die spätere Abwehr von möglichen ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen der nachbarlichen Grundeigentümer bei Schäden. Hierbei können durch ein selbständiges Beweisverfahren erhebliche Kosten eingespart werden.

Umgekehrt kann es im Sinne der Nachbar – Grundeigentümer von Interesse sein, den ordnungsgemäßen Zustand ihres Gebäudes durch einen sachverständigen feststellen zu lassen, um spätere Veränderungen und Schäden, wie z.B. Rissbildung, die durch Baumaßnahmen hervorgerufen worden sind, zu beweisen, weil die Beweislast bei dem Geschädigten liegt. Dieser muss sich mit seinen Ansprüchen und an den tatsächlichen Schädiger wenden, der nicht automatisch mit dem Eigentümer des Grundstücks, von dem die Schädigung ausging, identisch ist. Wenn zum Beispiel Erdbauarbeiten oder Unterfangungsarbeiten von einer Firma nicht fachgerecht ausgeführt wurden, handelt es sich bei dem ausführenden Unternehmer um den Schädiger. Für dieses Verfahren benötigt man ein Gutachten als Beweismittel. Die Durchführung einer nachträglichen Beweisaufnahme gestaltet sich sehr schwierig.

So sind Gutachten durch einen Sachverständigen bei einem Rechtsstreit vor Gericht für beide Parteien vorteilhaft. Auch bei einem Baumangel kann der Antrag mit Hilfe des Beweisverfahrens unterstützt werden. Rechtsanwälte können Ihren Fall durch die Beweise der Begutachtung uneingeschränkt bearbeiten.

Häufig werden derartige selbständige Beweisverfahren durch einen Sachverständigen oder Gutachter entweder von vornherein vom Auftraggeber vertraglich an die Tiefbauunternehmen beauftragt oder die Haftpflichtversicherungen der Tiefbauunternehmen veranlassen Beweisverfahren zum Schutz vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme.“ Grundsätzlich ist ein selbständiges Beweisverfahren  zur Feststellung des Zustands zu empfehlen.

(Quelle: Der Sachverständige, von Gunter Hankammer, Rudolf Müller Verlag S. 227 + 228)

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Beweissicherungsverfahren

Updated on 2016-03-20T23:40:53+02:00, by admin.